Rechte und Pflichten
Die Rechte der Bürger Heusweilers bei der Abwasserbeseitigung, aber auch deren Pflichten bei Herstellung der Grundstücksentwässerung, und dem Betrieb und der Einleitung ihrer Abwässer in die gemeindliche Abwasseranlage werden in der sog. Abwassersatzung beschrieben. | Download Abwassersatzung |
Gebührenrecht
In der sog. Abwasserabgabensatzung werden sämtliche Belange mit der Gebührenentstehung, des Gebührenmaßstabs, evtl. Absetzung, der Gebührenhöhe und Fälligkeit für Schmutz- und Regenwasser erfasst. | Download Abwasserabgabensatzung |
Genehmigungsverfahren
Herstellung und Änderung von privaten und gewerblichen Bauvorhaben mit Änderung der Grundstücksentwässerung sind nach § 10 der Abwassersatzung genehmigungspflichtig. Neben den normalen Bauantragsunterlagen für die Bauaufsichtsbehörden kann auch das vom ZKE-H zur Verfügung gestellte Formblatt zum Entwässerungsantrag verwandt werden. | Download Antrag Entwässerung ZKE-H |
Absetzungen
Für alle verbrauchten Wässer, die nachweislich nicht in die Abwasseranlage gelangten, wie z.B. bei der Gartenbewässerung oder bei gewerblichem Verbrauch kann nach § 12 der Abwasserabgabensatzung eine Absetzung von der Schmutzwassergebühr beantragt werden. Informationen zum Verfahren können dem Informationsblatt entnommen werden. | Download Absetzungsverfahren |
Neumeldung oder Veränderungen
versiegelten Flächen zur Niederschlagsgebühr
Nach § 18 der Abwassergebührensatzungen sind Neuanlagen oder Veränderungen der abwasserelevanten befestigten Flächen zur Berechung der Niederschlagswassergebühr anzeigepflichtig. | Download Erklärung versiegelte Flächen |








