Entwässerungsantrag
Wie geht das?
| Jede Herstellung und Änderung von Entwässerungsanlagen auf einem Grundstück sind nach §10 der Abwassersatzung genehmigungspflichtig.
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Je nach Art der vorgesehenen Baumassnahme wird es vorab erforderlich sich über die Anschlußmöglichkeiten an das öffentliche Kanalsystem zu informieren.
Auf dem Grundstück ist nach DIN 1986-100 und EN 12056 immer ein Trennsytem, d.h getrennte Führung von Schmutz- und Regenwasserleitungen, auszubilden, der Anschluß an die öffentliche Kanalisation kann jedoch mit einem Anschlußkanal (im Mischsystem) oder zwei Anschlußkanälen (im Trennsystem) erfolgen.
Gewerbeabwässer bedürfen besonderer Vorreinigungen.
Zudem ist die Höhe der Rückstauebene für die Planung von evtl. Sicherungsmaßnahmen wichtig.
Über Kanalbestand und Notwendigkeiten informiert sie der ZKE-Heusweiler gerne.
Download: | Der Hausanschlußkanal kann auf formlosen Antrag vom Jahresvertragsunternehmer des ZKE-Heusweiler oder im Rahmen eines mit dem ZKE-Heusweiler zu schließenden „Öffentlich-Rechtlichen Vertrag“ von einer Fachfirma im Auftrag des Bauherrn erstellt werden. |







