Besonderheiten
![]() | Baugrubengewässer Bei Baumassnahmen fällt häufig Grundwasser oder Oberflächenwasser an, das die Bauarbeiten hindert oder erschwert. |
Drainagen In nassem Baugrund oder wasserführenden Bodenschichten werden häufig Drainagen geplant. Grundsätzlich dürfen nach dem Gewässer- und Bodenschutz keine Drainagen an die Kanalisation angeschlossen werden. Zudem können Grundwasserabsenkungen mit folgeschweren Setzungsschäden entstehen. Kellergeschosse bedürfen hier wasserdichten Wannen oder besonderer Abdichtungen gegen drückendes Wasser. Nach § 17 der Abwassersatzung ist jedoch die Ableitung von anstehendem Grundwasser in die öffentliche Abwasseranlage bei reinen Regenwasserkanälen (Trennsystem) gestattet. |
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| In besonderen Einzelfällen kann ausnahmsweise auch eine Einleitung genehmigt werden , sofern entstehende Mehrkosten vom Grundstückseigentümer übernommen werden. |







