Antragsunterlagen
| Um einen Entwässerungsantrag bearbeiten zu können müssen eine Vielzahl von Unterlagen zusammengestellt werden. Je nach Umfang der Baumaßnahme, z.B. einem kleineren Umbau der Grundstücksentwässerung, kann auf Verschiedenes verzichtet werden, bei Neubauten ist der überwiegende Teil schon Bestandteil des Bauantrages nach LBO.
Alle Zeichnungen sind nach Vorgabe der Bauvorlagenverordnung auszuführen. Downloadlink: Entwässerungsantrag (PDF-Dokument) |

Ggf. müssen seitens des ZKE-Heusweiler vor Genehmigung noch andere Behörden, wie das LUA auf Landesebene, oder die Untere Wasserbehörde des Regionalverbandes Saarbrücken zur Stellungnahme gehört und Auflagen bestimmt werden.
Der Bauherr erhält nach Prüfung eine evtl. in Grünschrift korrigierte Genehmigung seiner Entwässerungsanlage mit sämtlichen Auflagen , bei Gewerbebetrieben evtl. noch eine zusätzliche Benutzungsgenehmigung
Der Bau darf erst nach erfolgter Genehmigung beginnen. Notwendige Abweichungen sind unverzüglich anzuzeigen und bedürfen der Nachtragsgenehmigung.
Die fertig gestellten Anlagen bedürfen einer Abnahme.




