Entsorgungsgebühren
Für alle Grundstücke, die nicht an die Kanalisation angeschlossen werden können, müssen andere Wege der Abwasserbehandlung gefunden werden. |
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Bei allen Anlagen von Kleineinleitern, sei es neueste oder ältere Bauweisen, fällt bei der Vorbehandlung Fäkalschlamm an.
Dieser Fäkalschlamm muss der ZKE-Heusweiler im Rahmen seiner dezentralen Abwasserbeseitigungs-pflicht aufsammeln und fachgerecht entsorgen.
Die nach § 14 der Abwasserabgabensatzung erhobene Entsorgungsgebühr deckt die eigenen Aufwendungen des ZKE-Heusweiler ab.
Sie bemisst sich je m³ Abfuhrmenge und beträgt z.Zt.:
Entsorgungsgebühr : 46,88 € / m³ Abfuhrmenge






