Niederschlagswassergebühr
Im Gegensatz zur Einheitsgebühr für sämtliches Abwasser wird in Heusweiler getrennt für Schmutz- und Regenwasser eine eigene Gebühr erhoben. |
|
Neubauten oder Veränderungen (auch Entsiegelungen) müssen zur Veranlagung ihre bebaute, überbaute oder befestigte abflusswirksame Fläche innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung mitteilen.
Für die Anteile des Befestigungsgrades unterscheidet man zwischen 100% bei z.B. Asphalt , über 50 % bei z.B. Breitfugenpflaster bis hin zu 0 % bei z.B. Schotterrasen.
Die nach § 11 der Abwasserabgabensatzung erhobe-ne Niederschlagswassergebühr deckt die eigenen Aufwendung des ZKE-Heusweiler und anteilig die Verbandsabgabe des EVS.
Sie bemisst sich je m2 abflussrelevanter Grund-stücksfläche und beträgt ab 2010:
Niederschlagswassergebühr:
0,62 € / m² Grundstücksfläche
Download:









